Der GKV-Spitzenverband hat die 15. Fortschreibung der Empfehlungen nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V veröffentlicht.
Gegenstand sind Änderungen in den Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses, Ergänzung von beruflichen Qualifikationen für die fachliche Leitung, Ergänzungen und Änderungen in den räumlichen und sachlichen Anforderungen sowie redaktionelle Anpassungen in einigen Versorgungsbereichen. Bsp. wird der VB 31F15 „Diabetische Fußversorgung“ so weit ergänzt, dass er die gesamte Produktgruppe 31 „Schuhe“ des Hilfsmittelverzeichnisses umfasst.
Die neuen Empfehlungen stehen als Download zur Verfügung. Sie sind ab dem 1. Februar 2023 anzuwenden und lösen die bisherigen Empfehlungen ab. Die durchgeführten Änderungen sind im Kriterienkatalog im Änderungsmodus kenntlich gemacht. Dieser kann ebenfalls als Download heruntergeladen werden.