In der 17. Fortschreibung des GKV-Spitzenverbandes sind Änderungen in den Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses, die jetzt in den Versorgungsbereichen der Empfehlungen nachvollzogen werden. Auch wurde bei den Qualifikationen der fachlichen Leitungen Ergänzungen und Änderungen hinterlegt. Einige Versorgungsbereiche wurden weiter untergliedert. Es wurden die VB´s 05F, 10C, 19D und 23I gebildet. Für diese Versorgungsbereiche können sich auch andere Leistungserbringer präqualifizieren lassen. Weiterhin entfallen einige allgemeine und organisatorische Eignungsanforderungen. Auch im Bereich räumliche und sachliche Anforderungen hat es Änderungen gegeben.
Die 17. Fortschreibung greift zum 15.05.2024.