Sonderentgelt
€ 150,-/Stunde
Sonderentgelt für außergewöhnliche Leistungen
Sollte sich ein besonderer Aufwand ergeben [Zusendung der Unterlagen in Papierform, umfangreiche Aktenführung, wiederholtes Nachfordern von Unterlagen, besonderer Beratungsbedarf über das Verfahren, Aussetzen des Verfahrens und spätere Fortführung], der in der Verantwortung des Antragstellers liegt, kann der tatsächliche Mehraufwand gesondert in Rechnung gestellt werden. Er ist konkret zu spezifizieren. Bei außergewöhnlich umfassendem Schriftverkehr, der in der Verantwortung des Antragstellers liegt, kann ein Sonderentgelt erhoben werden, das dem tatsächlichen Mehraufwand entspricht. Hierüber ist der Antragsteller während des Verfahrens zu informieren.